Sondernutzungen, Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) wie Parkerleichterung für Schwerbehinderte, Parkausweis für Handwerker, Parkausweis für soziale und ambulante Dienste und Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen
Der ständige direkte Kontakt mit dem Bürger zeichnet den Fachbereich Öffentliche Ordnung ganz besonders aus. Sei es im Bürgerbüro, im Rahmen der Verkehrsüberwachung, bei der Überwachung der Einhaltung der Landeshundeverordnung, bei der Ausländerbehörde und nicht zuletzt beim Standesamt.