Es besteht die Möglichkeit, für Umzüge eine Parkfläche freizuhalten durch das Aufstellen von Halteverboten.
Hierfür wird eine Genehmigung für das Aufstellen der Verkehrszeichen benötigt.
Die erteilte verkehrsrechtliche Anordnung ist eine Genehmigung zum Aufstellen der Verkehrszeichen. Die Behörde selbst stellt keine Verkehrszeichen auf. Die Verkehrszeichen sind durch Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte Firma aufzustellen.