Es besteht bei der Stadt Norderstedt die Möglichkeit, eine Genehmigung auf befristete mobile Haltverbote zu stellen. Gleichzeitig kann die Ausnahmegenehmigung zum Parken auf der mit dem Haltverbot gekennzeichneten Fläche erteilt werden.
Auf vielen Straßen im Stadtgebiet sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten oder die StVO verbietet ein Halten und Parken. Dennoch besteht unter Umständen anlassbezogen der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen.
Nach § 46 der Straßenverkehrsordnung ist es in bestimmten Fällen möglich, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten für das Abstellen von Fahrzeugen im Haltverbot oder im Bereich von Parkuhren oder Parkscheinautomaten sowie Parkscheibenregelungen.