Die Aufgaben des Amtes für Straßenwesen sind die Planung, der Bau und die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie von Brücken. Es betreut die Gewässer und deren Uferstreifen und kümmert sich um den Hochwasserschutz.
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, ist für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung (Sondernutzung) notwendig. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Sie haben keinen privaten Stellplatz, wohnen in einer stark beparkten Straße und brauchen eine freie Anfahrtszone für einen Möbelwagen, ein Lieferfahrzeug oder für einen anderen Zweck?
Da die Straßenverkehrsordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie, für das Aufstellen eines Kranes, eine Ausnahmegenehmigung. Diese Anordnung hat derjenige einzuholen, der im öffentlichen Verkehrsraum Arbeiten ausführt bzw. den öffentlichen Verkehrsraum ...