Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straßen, Wege, Plätze) stellt eine Sondernutzung dar. Diese ist in der Regel erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist beim Träger der Straßenbaulast einzuholen.
Möchten Sie umziehen und brauchen Platz für den Möbelwagen? Plant Ihr Verein einen Straßenumzug oder möchten Sie im Rahmen einer größeren Veranstaltung den öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen?
Die Verkehrslenkung bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zur übergeordneten Lenkung und Beeinflussung von Verkehrselementen in einem Verkehrsnetz.