Laut den §§ 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (STVO) unterscheidet man zwischen: Bewohner - Parkausweise, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte und Parkerleichterungen für Handwerker und Soziale Dienste, Ausnahmegehmigungen zum Befahren öffentlicher Straßen
Es besteht bei der Stadt Norderstedt die Möglichkeit, eine Genehmigung auf befristete mobile Haltverbote zu stellen. Gleichzeitig kann die Ausnahmegenehmigung zum Parken auf der mit dem Haltverbot gekennzeichneten Fläche erteilt werden.
Im Bereich des Verkehrs erteilt das Ordnungsamt Ausnahmen zur StVO, wie beispielsweise Behindertenparkausweise, genehmigt Schwertransporte und erteilt Erlaubnisse zur Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzungen).
Die Sondernutzung einer öffentlichen Sache bedarf der Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) durch die zuständige Behörde (z. B Straßenbaubehörde bei Straßen). Die Erlaubnis darf grundsätzlich nur befristet oder auf Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Haltverbotzone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Die erforderlichen Antragsformulare für die Sicherung von Baustellen (RSA), für die Einrichtung von Haltverbotszonen, für die Genehmigung von Karnevals-, Martins- oder Schützenumzügen, für Ausnahmen von den Vorschriften über Höhe, Breite und Länge von Fahrzeug und Ladung
Sie ziehen um und benötigen eine freie Lieferzone für ihren Transporter oder Möbelwagen? Sie können auf Antrag eine zeitlich befristete Haltverbotszone einrichten oder einrichten lassen.