Wer für den Umzug genügend Platz für den Transporter vor dem Haus sicherstellen will, kann Halteverbotsschilder aufstellen. Das Ordnungsamt muss aber vorher die Erlaubnis dafür erteilen.
Für die Sperrung von Parkplätzen für einen Wohnungsumzug kann durch den Durchführenden des Umzuges (Privatperson/Umzugsfirma) ein Antrag auf Erteilung eines Haltverbots (siehe erstes Formular unten) gestellt werden.
Die Genehmigung der Anträge in Bezug auf Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (zu Veranstaltungszwecken, bei Baumaßnahmen etc.) erfolgt durch das Ordnungsamt.
Auf vielen Straßen im Stadtgebiet sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten oder die StVO verbietet ein Halten und Parken. Dennoch besteht unter Umständen anlassbezogen der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen.
Die Fachabteilung Verkehrsrecht u. Ordnungswidrigkeiten ist zuständig für Beschilderungen, die Genehmigung u. Überwachung von Baustellen und Veranstaltungen, die Erteilung von Erlaubnissen zum Aufstellen von Gerüsten und Containern, die Genehmigung für Groß- u. Schwertransporte