Die Einrichtung von Baustellen (Lagerung von Baumaterialien, Container, Bauwagen, Toiletten, Bauzaun, gemeinsam auf einer Fläche) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar.
Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich um vorübergehende Haltverbote kümmern. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen.
Sie möchten umziehen und benötigen eine Genehmigung für ein Haltverbot (Halteverbot) ? Hier erfahren Sie, wann Sie ein Haltverbot beantragen und was Sie beachten müssen.